Universitätsarchiv Tübingen
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Für Aufstellung und Vollzug des Haushaltsplanes war seit 1829 der Verwaltungsausschuß, seit 1912 der Kleine Senat und seit 1969 der Verwaltungsrat zuständig. Für das Universitätsklinikum wurde dessen Zuständigkeit 1987 ??? eingeschränkt.
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